Die Schalen-Klappgriffe GN 425.8 werden eingesetzt, wenn der Griff in eingeklapptem Zustand nicht bzw. max. 3 mm vorstehen darf.
In der Form A wird der Klappgriff durch federbelastete Druckstücke in beiden Endstellungen gehalten.
Die Form B hingegen stellt den Klappgriff nach dem Loslassen mittels Federrückstellung immer in die Ausgangsstellung zurück, so dass dieser nicht gegebenenfalls störend hervorsteht.